Was muss ich beachten, rechtlich/gesetzlich, wenn ich Zusatzleistungen anbiete?
wir sind ein hostel mit 5 ferienwohnungen. wir möchten ab mai zusätzliche leistungen anbieten: kuchen verkauf, wellnessmassagen für unsere gäste, yoga, kinderbetreuung stundenweise für unsere gäste und malkurse, vorträge und vorlesungen. wir haben die belehrung rote karte beim gesundheitsamt gemacht. zertifikat yoga ist da, massagen zertifikat wird noch gemacht. aber was muss man beachten bzw. machen, damit wir dies mitanbieten können.
Antworten (7)
Oh je, ist das traurig. Egal welches Gewerbe ich betreiben möchte, man sollte Ahnung davon haben.
Aber in höchster Not mal bei´m Stern anfragen, das ist keine Option.
Aber in höchster Not mal bei´m Stern anfragen, das ist keine Option.
Doch, Musca, das ist eine Option!
Allerdings wohl keine sehr effektive...
@Gast: Wende Dich doch mal an Deine örtlich zuständige Gemeindeverwaltung (Nennt sich ggf. auch 'Rathaus').
Und informiere auch gleich das für Dich zuständige Finanzamt (Kann man Dir ebenfalls bei Deiner Gemeindeverwaltung (aka: Rathaus) benennen.
Dort wird Dir geholfen werden, da bin ich mir ganz sicher.
Hier (Da bin ich mir fast ebenso sicher) eher nicht...
Allerdings wohl keine sehr effektive...
@Gast: Wende Dich doch mal an Deine örtlich zuständige Gemeindeverwaltung (Nennt sich ggf. auch 'Rathaus').
Und informiere auch gleich das für Dich zuständige Finanzamt (Kann man Dir ebenfalls bei Deiner Gemeindeverwaltung (aka: Rathaus) benennen.
Dort wird Dir geholfen werden, da bin ich mir ganz sicher.
Hier (Da bin ich mir fast ebenso sicher) eher nicht...
Ein Deutschkurs wäre ganz gut. Dann wäre ein Kurs bei einem Unternehmensberater sinnvoll. Das lohnt sich mehr, als hier ein Frage hinzuschmeissen, auf die ein langer Vortrag fällig wäre
Da gibt es verschiedene Anforderungen und Ihr müsst Euch schlau machen. Folgendes ggf. unvollständig:
Kuchenverkauf: Gesundheitsamt. Ob das Euro rote Karte macht, weiss ich nicht. Richtige Lagerung, kein alter Kuchen. Inhaltsstoffe angeben.
Wellness und Kinderbetreuung: Passende Ausbildung der massierenden bzw. betreuenden Person.
Etwas unkritischer ist Yoga. Hier kann man aber auch was
falsch machen.
Malkurse, Vorträge und Vorlesungen sind unkritisch und kann jeder anbieten.
Zu allen Tätigkeiten entsprechendes Gewerbe anmelden, oder erweitern, falls nicht schon geschehen.
Ich müsst auch immer dran fenken, was ist, wenn was schief geht. -> Haftpflichtversicherung.
Notausgänge kennzeichnen. Behindertengerechter Aufbau.
Kuchenverkauf: Gesundheitsamt. Ob das Euro rote Karte macht, weiss ich nicht. Richtige Lagerung, kein alter Kuchen. Inhaltsstoffe angeben.
Wellness und Kinderbetreuung: Passende Ausbildung der massierenden bzw. betreuenden Person.
Etwas unkritischer ist Yoga. Hier kann man aber auch was
falsch machen.
Malkurse, Vorträge und Vorlesungen sind unkritisch und kann jeder anbieten.
Zu allen Tätigkeiten entsprechendes Gewerbe anmelden, oder erweitern, falls nicht schon geschehen.
Ich müsst auch immer dran fenken, was ist, wenn was schief geht. -> Haftpflichtversicherung.
Notausgänge kennzeichnen. Behindertengerechter Aufbau.
Das Gesundheitsamt hat mit dem Kuchenverkauf in gastronomischen Betrieben überhaupt nichts zu tun. Ob es sinnvoll ist, in ein Hostel ein Spa zu integrieren, verneint schon die einfache Definition des Begriffes Hostel: Einfache Übernachtungsmöglichkeit für überwiegend junge Leute mit zumeist schmalem Geldbeutel. "5 Ferienwohnungen" ist deshalb schon ein Hinweis, dass der Volontär mal wieder die community bespaßen will.
Mit einer Gewerbeanmeldung kommst du nicht weit. Du benötigst eine Gewerbegenehmigung, auch Konzession genannt. Bevor du die bekommst, kommt erst einmal Besuch, viel Besuch: Ordnungsamt, Bauamt, Gesundheitsamt, Kreisveterinäramt (in S-H), Gewerbeaufsichtsamt und natürlich auch die Feuerwehr, die sich um Fluchtwege und Notausgänge kümmert. Muss man sich also gar nicht selbst drum sorgen.
Mit einer Gewerbeanmeldung kommst du nicht weit. Du benötigst eine Gewerbegenehmigung, auch Konzession genannt. Bevor du die bekommst, kommt erst einmal Besuch, viel Besuch: Ordnungsamt, Bauamt, Gesundheitsamt, Kreisveterinäramt (in S-H), Gewerbeaufsichtsamt und natürlich auch die Feuerwehr, die sich um Fluchtwege und Notausgänge kümmert. Muss man sich also gar nicht selbst drum sorgen.