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Das sind jetzt sehr spärliche Informationen. Ist der Vertrag zum Vorteil des Arbeitnehmers? Gut! Ist er zu seinem Nachteil, dann muss der Zeitraum der Veränderung im Vertrag stehen und auch die Informationen darüber, wie es anschließend weitergehen soll.
Zu Arbeitsvertragsänderungen müssen grundsätzlich beide Parteien, also Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, ihre Zustimmung geben. Was also einmal vertraglich fixiert wurde, kann nicht einseitig abgeändert werden. Ich würde mich vor einer voreiligen Änderung in jedem Fall von deinem Anwalt beraten lassen.
Es ist halt wie bei jedem Vertrag. Gut durchlesen und nicht unterschreiben, wenn dir was nicht passt, denn dein Arbeitgeber darf dich zu nichts zwingen, da so ein Vertrag nur in beidseitiger einstimmtigkeit funktioniert. Also würde ich mir an deiner Stelle diesbezüglich keine Sorgen machen.