Ronald Arnold
Egal ob privat oder gewerblich, wenn du etwas vermietest oder verpachtest, musst du es versteuern nach den gesetzlichen Regeln der Überschusseinkünfte. Also sind die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr.6 EStG steuerpflichtig und gehören nicht zu den Gewinneinkünften.