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Vincent Schubert

Was muss ich steuerlich beachten, wenn ich privat Weideland verpachten möchte?

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Antworten (2)
Heraklit1970
Dass Sie Ihre Pachteinnahmen schön in die Anlage "Vermietung und Verpachtung" eintragen.
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Ronald Arnold
Egal ob privat oder gewerblich, wenn du etwas vermietest oder verpachtest, musst du es versteuern nach den gesetzlichen Regeln der Überschusseinkünfte. Also sind die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr.6 EStG steuerpflichtig und gehören nicht zu den Gewinneinkünften.
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