Antworten (5)
Wenn Du Deinen Leasingvertrag und damit auch das geleaste Auto übertragen willst, musst Du das mti dem Leasinggeber abklären. Der wird sich mit Sicherheit - so wie bei Dir auch - eine Schufaauskunft über den potentiellen neuen Leasingnehmer einholen. Ist die OK, kann der Vertrag überschrieben werden. Vorher sollte aber ein Sachverständiger den Wagen in Augenschein nehmen.
Es sollte auf jeden Fall von einem Kfz-Sachverständigen oder in einer Werkstatt genau überprüft werden, ob eventuell Schäden vorhanden sind. Im Vertrag ist festgelegt, in welchem Zustand das Fahrzeug übergeben werden muss. Dazu gehört der Kilometerstand, optische Mängel (Lackschäden, Innenraum usw.).
An erster Stelle steht natürlich die Bonitätsprüfung, die auf einen zukommen wird. Mit anderen Worten heißt das, dass überprüft wird, ob du dazu in der Lage bist, die monatlichen Leasingraten zu tragen (Liquidität). Bei erfolgreichem Vertragsabschluss muss der neue Leaser dem Leasingunternehmen die Zulassungsstelle mitteilen.