Frage stellen
Ziegler436

Was muss man beim Einbau der Heizkostenzähler beachten? Kann es sein, dass man dabei übers Ohr gehauen wird?

Frage beantworten Frage Nummer 35033 Frage melden

Antworten (5)
Anton Schmitt
Sie können gar nichts machen, da die Heizungen nicht in Ihrem Besitz sind, daher dem Vermieter gehören, ist es faktisch unmöglich hier etwas zu machen. In den meisten Fällen ist auch durch den bloßen Einbau nichts zu machen, um zu mogeln. Gemogelt wird nur bei der Abrechnung. Da kein Mensch weiß, was die Zahlen bedeuten, die abgebildet werden(außer aktueller und vorangegangener Wert), ist auch keine Aussage möglich. Da die Werte nach qm2 und von allen Heizungen zusammen gerechnet werden.
Melden
Alex64
Digital? Ersteinbau? Verdunsterröhrchen? Auswechslung? Oder was?

Und @Anton Schmitt: Bitte tu Dir selbst einen Gefallen und google den Unterschied zwischen Heizung, Heizkörper, Besitz und Eigentum. Dann werden vielleicht auch die Antworten besser....
Melden
WinkleJ20
Vermieter sind nach der neuen Heizkostenverordnung bis 2014 in der Pflicht zur Abtrennung der Energie für die Warmwassererzeugung Wärmezähler einzubauen. Ein Wärmezähler reicht nach den neuen Vorschriften völlig aus, dennoch wäre messtechnisch der Einbau von zwei Wärmezählern empfehlenswert. Darüber könnte man mit seinem Vermieter sprechen, der in erster Linie ebenfalls an einer korrekten Abrechnung interessiert sein wird.
Melden
Bernhard Hofmann
Sie können eigentlich überhaupt nichts machen. Die Heizkostenzähler und die Heizung befinden sich nicht in Ihrem Besitz. Wenn allerdings Fehler vorkommen, dann nur zu ungunsten des Vermieters, zum Beispiel wenn der Zähler nicht ordentlich sitzt. Achten sollten sie nur darauf, das keine Wärmequellen an der Heizung sind, da diese Fremdwärme mitgerechnet wird. Dem Zählwerk ist es egal wo die Wärme herkommt.
Melden
bh_roth
Ich zitiere mal eine hier getroffene Aussage:"...Wenn allerdings Fehler vorkommen, dann nur zu ungunsten des Vermieters..." Zitat Ende.
Dies stimmt definitiv nicht. Ich habe als Vermieter für mein Objekt einen festgestellten Verbrauch, der über die Heizkostenzähler umgelegt wird. Diese Heizkostenzähler sind nur Zähler, die kein exaktes Ergebnis liefern, sondern Verhältnisse. Daher zahlt der eine Mieter verhältnismäßig mehr als der andere, weil er im Verhältnis mehr Wärme verbraucht hat. In der Summe aller Zahlungen kommt immer die Zahl heraus, die der Vermieter vorstreckt. Kommt es in einer Wohnung zu einer Fehlmessung, sei es durch Manipulation oder durch einen Defekt oder andere Gründe, bleibt das Prinzip der Verbrauchserfassung durch Verhältnisberechnung unberührt. Alle Mietparteien zahlen zusammen das, was insgesamt verbraucht wurde.
Melden