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Johann Pfeiffer

Was muss unbedingt in einen Mahnbrief? Gibt es da Regeln?

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Antworten (5)
Highspeed
Das ist ein bisher noch völlig ungelöstes Rätsel der Wissenschaft. Manche meine wilde Drohungen würden helfen, andere setzen auf Gedichte. Meist ist es aber ein schnöder Text, der einfach nur auf den fehlenden Zahlungseingang incl. der dazugehörigen Rechnungsdaten hinweist.
Rein rechtlich sind alle Varianten aber überflüssig.
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shred
Erst einmal, was du überhaupt anmahnst, und dann noch einen Termin als Frist. Der Termin muss konkret sein (also nicht "schnellstmöglich", "in zwei Wochen" oder so). Ein freundlicher, aber nachdrücklicher Ton kann auch nicht schaden. Wie es weitergeht, wenn dein Schuldner diese Frist verstreichen lässt, klärst du besser mit einem Anwalt - ich bin keiner.
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Constantinvonderwayne
Eine Mahnung muss in jedem Fall den genauen Säumnisbetrag und dessen Fälligkeit enthalten. Außerdem muss vermerkt werden ob es sich um ein erstes "Erinnerungsschreiben", oder bereits die erste oder zweite Mahnung handelt. Das Schreiben muss mit dem aktuellen Datum fixiert, unterzeichnet und unverzüglich abgesendet werden.
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Frank_stein325
An eine besondere Form ist die Mahnung nicht gebunden. Zwingend enthalten sollte sie den Betrag und das Datum, bis wann die Forderung beglichen werden muss. Auf Nummer Sicher gehst Du, wenn Du sie per Einschreiben mit Rückschein versendest. Der Inhalt ist abhängig von den Mahnstufen. Wir haben uns angewöhnt, gleich mit Fristen zu arbeiten.
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Helena Vogel
Nein, gibt es nicht. Man braucht dabei keinerlei Formvorschriften beachten. Von der gesetzlichen Seite ist dabei nichts vorgeschrieben. Letztendlich sollte das Mahnschreiben aber dennoch zweifelsfrei ersichtlich machen, um welche Forderung es sich handelt. Zudem sollte ein konkreter spätester Zahlungstermin genannt werden, sprich: Es ist wichtig, Fristen zu setzen.
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