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Bei so einem Vorgang müssen die Banken informiert werden. Man wird ja vom Unternehmer zum Arbeitslosen oder Angstellten. Das wird auch die Versicherungen interessieren. Ansonsten muss das Geschäft bei der Verwaltung abgemeldet werden. Und zwar alles möglichst frühzeitig.
In einer solchen Auflösung wird versucht, alles an Warenbestand und Produktionsmittel, was noch verfügbar ist, los zu werden, in der Regel zu Sonderangebotspreisen, weil es eben sehr schnell gehen muss. Normalerweise ist das nach einer Pleite der Fall.