rrankewicz
Was passiert eigentlich, wenn ich korrekt parke und dadurch jemand, der vorher inkorrekt geparkt hatte, nicht mehr wegfahren kann?
Antworten (6)
Verstoss gegen §1 Absatz 2:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ich müsste mal ein Beispiel konstruieren.
Ein PKW steht auf dem Gehweg. Du stellst dich mit deinem Fahrzeug in eine Parkbucht an der Straße. Durch dieses Abstellen deines Fahrzeuges wird dem Falschparker das Verlassen des Gehweges unmöglich gemacht.
Man kann dafür zwar den §1 StVO heranziehen, aber die Behinderung ist m.E. nicht mehr als den Umständen nach vermeidbar.
Ich überlege weiter, wenn der Falschparker jetzt die Polizei ruft, kann dir zwar theoretisch ein Mitverschulden vorgehalten werden, aber viel schwerer wiegt, dass der Falschparker erklären muss, warum er auf dem Gehweg geparkt hat.
Dies ist sicherlich eine Einzelfallentscheidung, abhängig von der Situation. Gibt es eine konkrete Situation oder ist das Problem nur konstruiert?
Ein PKW steht auf dem Gehweg. Du stellst dich mit deinem Fahrzeug in eine Parkbucht an der Straße. Durch dieses Abstellen deines Fahrzeuges wird dem Falschparker das Verlassen des Gehweges unmöglich gemacht.
Man kann dafür zwar den §1 StVO heranziehen, aber die Behinderung ist m.E. nicht mehr als den Umständen nach vermeidbar.
Ich überlege weiter, wenn der Falschparker jetzt die Polizei ruft, kann dir zwar theoretisch ein Mitverschulden vorgehalten werden, aber viel schwerer wiegt, dass der Falschparker erklären muss, warum er auf dem Gehweg geparkt hat.
Dies ist sicherlich eine Einzelfallentscheidung, abhängig von der Situation. Gibt es eine konkrete Situation oder ist das Problem nur konstruiert?
das Problem ist konstruiert. Denn der Falschparker hatte seinen "Fehler" (nennen wir ihn mal so) ja schon begangen, als Du ankamst. Du konntest folglich sehen, dass der Wagen falsch geparkt war, und Du konntest auch sehen, dass Du ihn behindern würdest. Also ist Dir zuzumuten, eine andere Parkmöglichkeit zu suchen. Wenn Du ihn zuparkst, bist Du unter Umständen sogar selber dran, "da durch das Zuparken der Strafbestand einer Nötigung nach § 240 StGB (siehe auch OVG Saarlouis, Urteil vom 06.05.1993 - 1 R 106/90) gegenüber den Falschparkern besteht und man sich somit selbst strafbar machen kann."
Und hier der Link zur Quelle
Und hier der Link zur Quelle
Es gibt einen großen Parkplatz in Berlin, wo schon öfter Leute so falsch parken, dass dadurch andere Parkplätze "unbrauchbar" werden, weil Durchfahrlücken blockiert werden. Wenn man dann korrekt parkt, schneidet man z.B. dem Falschparker den Weg ab. Zu Antwort #1: Sicher hat sich ja der Falschparker zuerst der Verletzung des Paragraphen schuldig gemacht, weil er hat ja durch rücksichtsloses Parken ein mögliches Parken meinerseits verhindert hat.
Ich ärgere mich auch über solche Idioten, aber trotzdem darfst Du nicht zur Selbstjustiz greifen und ihn einfach zuparken.
§1 Absatz 2 ist sicherlich ein Gummiparagraph. Letztlich hat hphersel aber Recht und wenn es hart auf hart kommt kannst du wie gesagt auf Nötigung angeklagt werden und bist evtl sogar Schadensersatzpflichtig, wenn es der Andere darauf ankommen läßt und nachweisen kann, das er einen materiellen Schaden erlitten hat zB ein Taxi nehmen musste.
Selbst wenn jemand auf deinem Parkplatz, dessen Besitzer du bist, benutzt, darfst du dich nicht so stellen, das er nicht mehr weg kann.
Selbst wenn jemand auf deinem Parkplatz, dessen Besitzer du bist, benutzt, darfst du dich nicht so stellen, das er nicht mehr weg kann.