was passiert wenn der baum beim füllen auf die garage fällt?
Am Freitag hat mein Bruder den ersten von 5 Tannen grfällt.Der Baum ist auch super gefallen genau zwischen Garage und Schuppen.Gestern ging's dann weiter ! Aber leider Ist der zweite Baum auf die Garage gestürzt.Es sind Löcher im Dach und ein Garagentor ist kapput. Kommt für diesen Schaden irgendeine Versicherung auf? Mein Bruder hat eine Haftpflichtversicherung und ich eine Wohngebäudeversicherung?
Antworten (18)
Kommt ganz drauf an welche Gebäude du versichert hast. Bzw. welche Versicherung du abgeschlossen hast. In meiner Versicherung war zum Beispiel ein Carport den ich angebaut habe, nicht mit dabei. Dafür musste ich ein extra Paket abschließen.
Der , der es getan hat, muss es seiner Haftpflichtversicherung melden. Allerdings wird die sich weigern, weil es der Bruder war und sich außerdem auf Grobfahrlässigkeit berufen. Die Wohngebäudeversicherung wird sich auch weigern, weil sie anheim stellt, sich an den Schadensverursacher zu wenden. Da ist ja kein Himmelskörper abgestürzt und ein Sturmschaden ist es auch nicht.
Ihr werdet den Schaden wahrscheinlich selbst tragen müssen. Verbucht es als Lehrgeld und lasst in Zukunft die Bäume von Leuten fällen, die etwas davon verstehen.
Ihr werdet den Schaden wahrscheinlich selbst tragen müssen. Verbucht es als Lehrgeld und lasst in Zukunft die Bäume von Leuten fällen, die etwas davon verstehen.
Wenn das eine Gefälligkeitsarbeit war, und davon geht man bei Verwandschaft und Freunden regelmäßig aus, zahlt keine Haftpflicht.
Egal welche Versicherung: Wenn Du mit der Kettensäge Bäume fällst, mußt Du einen Kettensägenlehrgang nachweisen.
@bester: Was für einen Unsinn verbreite ich? Ich habe nur gefragt, wo du das her hast. Wenn du liefern könntest, anstelle von Lamentieren, wäre mir geholfen. Schließlich kann ich auch noch etwas dazu lernen.
Bis dahin: Ein Privatmann auf privatem Grundstück braucht in Deutschland keinen Kettensägeschein oder -lehrgang.
Für eine Privatperson gibt es grundsätzlich keine Verpflichtungen zu einem Kettensägenschein. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher kann sich ohne Einschränkungen Kettensägen kaufen und damit im eigenen Garten Bäume fällen. Natürlich müssen dabei die behördlichen Richtlinien bzgl. des Bäumefällens eingehalten werden.
Eine der vielen Quellen
Eine der vielen Quellen
@bh, ich weiß es aus mehreren Lehrgängen, jedoch nicht mehr den Paragraphen. Sicher ist, daß Du hier fündig wirst: "In Deutschland erlassen nach § 15 des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV)."
@bester: Was du meinst, gilt für gewerbliche Nutzer von Motorsägen. Und dass eine private Haftpflichtversicherung bei Schäden bei privaten Baumfällarbeiten nicht zahlt, wenn eine Bescheinigung, die nur gewerbliche Nutzer haben müssen, nicht vorliegt, möchte ich bezweifeln. Aber dies mit dir auszustreiten, dazu habe ich heute keine Lust mehr.
@bh, ohne Lehrgang stuft jede Versicherung die Schadensursache als grob fahrlässig ein, da Unkenntnis über die Gefahren und Handhabung. Siehe dazu auch §277 BGB: Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit.
@bester: Hier ist doch nichts mit der Motorsäge passiert, bzw. mit dessen unsachgemäßem Umgang. Es liegt kein Schaden, verursacht durch den unsachgemäßen Umgang mit einer Motorsäge, vor. Hier ist ein Baum auf ein Dach gefallen. Vollkommen wurscht, ob der Baum mit der Laubsäge oder der Sprengschnur gefällt wurde. Eine Kettensäge war höchstens mittelbar beteiligt. Aber egal. Wir können noch lange diskutieren - was ich nicht machen werde - und trotzdem zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen. Jedenfalls ich bin kein Fachmann für Versicherungsrecht. Deshalb ist dieser Thread für mich jetzt beendet.
Meine Güte, @bh, war es denn Windbruch? Nee, dieser Typ hat den Fallkerb falsch gesetzt; das lernt man auch beim Lehrgang.