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Gast

Was tun wenn der Vermieter die Mietkaution einbehält?

Beim Auszug am 30.06.'14 wurden Flecken bemängelt, ich hatte angeboten den Teppich zu ersetzen. Mein Vermieter wollte das nicht, er wollte sich einen Kostenvoranschlag geben lassen. Ich habe nicht zugestimmt. Seit dem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Am 10.02.'15 habe ich eine Rechnung von Ihm erhalten über 2! Teppiche. Er behält die Mietkaution ein. Der Aufmaßtermin von den Teppichen war am 08.07.'14, die Rechnung ist datiert vom 16.07.'14.
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Antworten (3)
bh_roth
Chronologisch alles in Ordnung. Ich denke, wenn der Verschleiß des Teppichs die normale Nutzung der Mietsache übersteigt, dann ist der Austausch berechtigt. Streitbar wäre nur, dass der Vermieter es nicht zuließ, dass du den Teppich besorgst und verlegst.
Wenn die Kosten für Beschaffung und Verlegung sich mit der Mietkaution decken, dann ist das Einbehalten aus seiner Sicht gerechtfertigt. Strittig ist also nur, warum nicht du es machen durftest. Das wird ein Gerichtsverfahren zu klären haben. Geh zum Anwalt, den bezahlt deine Rechtsschutzversicherung. Du hast doch eine?
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bh_roth
Das kann ich so nicht stehen lassen,lieber Amos. Du magst ein Urteil kennen. Aber hier wissen wir die Einzelheiten nicht. Mag sein, dass die Auslegeware neu war, als der Mieter eingezogen ist, und 6 Monate später zieht er wieder aus, und hinterlässt einen völlig versifften Teppichboden. Das hätte mit normaler Nutzung nichts merh zu tun. Da sähe ein Urteil sicher anders aus.
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bh_roth
Die Meinung eines RA interessiert mich nur peripher. 4 Anwälte - 5 Meinungen.
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