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Gast

WEG-Hausverwaltung

Der Vertrag unserer aktuellen Hausverwaltung läuft zum 31.12.2020 aus. Aus gege-
benen Gründen ist seitens VBR nicht an eine Wiederwahl dieser HV gedacht. Neue
Verwaltungen wurden angefragt. Nun meine Fragen:
Darf sich die alte HV von selbst zur Wiederwahl stellen?
Wir vom VBR möchten den Eigentümern die Wahl einer neuen HV begründen. Muss
die aktuelle HV dieses Begründungsschreiben im Einladungsschreiben zur ETV an die
Eigentümer mit versenden?
Frage beantworten Frage Nummer 3000154930 Frage melden

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