bennyh02
Weiß hier irgendwer wer letztendlich für die Krankengeldzahlung verantwortlich ist und unter welchen Umständen sie einem versagt werden kann?
Antworten (4)
Der Arbeitgeber zahlt 6 Wochen und dann zahlt die Krankenkasse. Ich kenne jetzt keinen Grund warum die nicht zahlen sollten!
In den ersten sechs Wochen ist dafür dein Arbeitgeber zuständig, sofern du mehr als 4 Wochen dort tätig bist und deine Krankheit nicht selbst verschuldet hast. Dann nennt sich das Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Danach ist deine Krankenkasse dafür zuständig. Wird deine Krankheit angezweifelt, stoppen die schon mal Zahlungen und der medizinische Dienst wird eingeschaltet.
Für das Krankengeld ist grundsätzlich deine Krankenkasse zuständig. Sobald du länger als sechs Wochen krank geschrieben bist, müssen die bezahlen. Wichtig ist, dass du dir auf den Auszahlungsscheinen immer die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lässt. Verweigern können sie die Auszahlung nur, wenn der Schein nicht da ist oder du gegen die Regeln verstößt (Schwarzarbeit u.ä.).
Also meines Wissens muss die Krankenkasse - zumindest die gesetzliche - das Krankengeld zahlen. Nach sechswöchiger, ununterbrochener und ärztlich attestierter Krankheit hat man als Patient Anspruch darauf. Die Kasse zahlt sogar über ein Jahr, versucht aber dann, einen zuerst auf Reha und dann in Rente zu schicken.