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Kross

Welche möglichkeit bleibt mir ?

Mein Bruder hat guten Freunden erlaubt auf seinen Namen bei einem Versandhaus etwas zu bestellen. Auf Raten, die von denen monatlich gezahlt wurden.

Aus Mangel an Geld wurde die Raten nicht mehr getilgt, so das nun mein Bruder dafür haftbar gemacht wurde.

Kann er da irgendwas machen?
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Antworten (14)
Bodoni
Den guten Freunden eins auf die 12 zu kloppen und bezahlen.
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bh_roth
Tja, da wird er mal zur Polizei gehen, und seine guten Freunde anzeigen. Alles andere, was mir dazu einfällt, wäre illegal, aber wirkungsvoller. Vielleicht kann er sich die von ihm finanzierten Smartphones zurückholen. Dann hat er wenigstens die gekaufte Ware.
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Bodoni
Mundus vult decipi (ergo decipiatur)
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Kross
Also erstmal Danke für Eure Einwürfe.
Gewalt erzeugt Gegengewalt, und man würde sich selber strafbar machen. Zusätzlich noch Schmerzengeld zu zahlen, macht noch weniger Sinn.

Ich suche eine rechtsverbindliche Lösung!!
Kann er auf zivilrechtlichen Wege etwas erreichen und wen gehört die Ware?
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Gast
"""""""""""Kann er auf zivilrechtlichen Wege etwas erreichen und wen gehört die Ware?"""""""""""""

ja; dem Lieferanten, da noch nicht bezahlt - nicht vollständig
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elfigy
Wem ! Dativ !
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elfigy
Wenn es gute Freunde sind, so wie ich den Begriff Freunde verstehe, und er vorher ja wußte, daß sie schon auf der schwarzen Liste der Versandhäuser stehen, dann ging er dieses Risiko ein. Die Ware gehört noch dem Versandhaus, aber wenn der Bruder dort nun auch nicht bezahlt, kommt er auch auf die schwarze Liste und ein Schufa Eintrag ist ihm sicher. Das wäre eine schlechte Lösung.
Wenn er es sich leisten kann und die Freunde richtige Freunde sind, würde ich bezahlen und es als Lehrgeld verbuchen. Dabei kommts auch darauf an, welche Art Ware das war. Wenn die dringend eine Waschmaschine brauchten, ist das etwas anderes, als wenn sie sich irgendwelchen Firlefanz bestellten. Und wie die neue Geldnot zustande kam.
Wenn er sein Geld wieder haben will, kann er mit den Freunden einen Vertrag machen, evtl. die Summe eine Weile stunden oder kleinere Raten vereinbaren. Die müßte er wahrscheinlich jeden Monat persönlich abholen. Dieser Vertrag würde auch vor Gericht gelten, wenn er sein Geld einklagen will. Die Freunde ist er dann aber auch los. Er muß abwägen, was ihm wichtiger ist.
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Skorti
Wie heist es so schön ...

Aus Erfahrung wird man klug ....
... aber da hab ich so meine Zweifel.
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Gast
Skorti - wer stirbt zuletzt? Manche meinen die Hoffnung!
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Skorti
Naja ich gebe zu die Müllhalde hat 200.000 Treffer mit Schaden und nur 7000 mit Erfahrung.

Aber ich widerspreche dem. Es gibt Leute, die können einen Schaden nach dem anderen hinnehmen, die nehmen daraus keine Erfahrung mit ...
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Kross
@ elfigy, klar zahlt mein Bruder die Restsumme, da das Versandhaus ihm mit Inkasso gedroht hat. Abgesprochen war eine Couchgarnitur. Zusätzlich und ohne das mein Bruder davon wusste, haben die sich noch einen neuen Fernseher bestellt. Offene Rechnung von 1400 Euro.

ps.kann man seine Texte editieren?
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elfigy
Texte editieren geht leider nicht.
Die Zusatzbestellung sehe ich als Vertrauensbruch an. Gute Freunde machen so etwas nicht.
Ansonsten, kann er so verfahren, wie ich vorgeschlagen hatte. Er soll auf jeden Fall zusehen, daß er in irgend einer Form ein Schuldanerkenntnis bekommt. Das braucht er für den Klageweg. Da hat er dann aber nur einen Schuldtitel, der allerdings 30 Jahre gilt. Große Hoffnungen, das Geld kurzfristig zurückzubekommen sehe ich nicht.
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Kross
Ok, das habe ich befürchtet. Ich bedanke mich ganz herzlich für Deinen Vernünftigen Beitrag.
Werde, wenn ich näheres weiss hier davon berichten.

Vorerst wünsche ich Allen einen guten Rutsch.
Lg Krossi
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Kathrin
Viel Glück das alles gut wird... :)

LG

Kathrin
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