Antworten (5)
Möglichkeit A der Mietschuldner wohnt noch in der Wohnung: bei mehr als 2 Monatsmieten Zahlungsverzug kündigen und gegebenenfalls Räumungsklage.
Möglichkeit B der Mietschuldner ist bereits ausgezogen: ausstehende Mieten und Nebenforderungen per Mahnbescheid geltend machen und dann per Gerichtsvollzieher eintreiben.
Möglichkeit B der Mietschuldner ist bereits ausgezogen: ausstehende Mieten und Nebenforderungen per Mahnbescheid geltend machen und dann per Gerichtsvollzieher eintreiben.
Leider fast gar keine! Unsere Mieterin zahlt nun seit neun Monaten keine Miete. Wir dürfen nicht in die Wohnung, keinen Strom und Wasser abstellen und auch sonst nichts unternehmen. Die Räumungsklage dauert bis zu 1,5 Jahren! Super, oder? Wir fühlen uns rechtlich gesehen echt veralbert!
leider nicht sehr viele bzw. relativ langwierige. zwar hat der vermieter das sofortige kündigungsrecht, wenn der mieter mit zwei monatsmieten im rückstand ist, aber es nützt ihm nicht viel. um den unliebsamen mieter loszuwerden, muss er eine räumungsklage anstrengen - und das kann dauern. einfach rausschmeißen darf er ihn nicht.
Viel zu wenige. Solange regelmäßig zumindest ein Teil des Geldes kommt, beweist der Mieter seinen "guten" Willen und darf nicht gekündigt werden. Meist muss man in diesem Fall mit irgendwelchen Tricks arbeiten, wie eine Kündigung aus Eigenbedarf, der dann aber auch in Anspruch genommen werden muss.