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Diese Verpflichtung (oder auch ihr Nichtbestehen) kannst Du hier ganz schnell feststellen (lassen)....
Kinder, Rentner und Menschen, die weniger als 400 Euro im Monat durch abhängige Beschäftigung verdienen. Das heißt automatisch auch: Selbstständige udn Freiberufler zahlen ebenfalls nicht, es sei denn sie haben zusätzlich einen 401 Euro Job als Angestellte.
wenn du zum beispiel einen minijob hast, musst du keine sozialversicherungsabgaben abführen, also keine beiträge für die rente, arbeitslosigkeits- oder krankenversicherung zaheln, sondern dein arbeitgeber zahlt eine pauschale ein. auch lohnsteuer musst du dann erst einmal nicht zahlen.
Von der Sozialversicherungspflicht befreit sind in Deutschland in erster Linie selbstständig bzw. freiberuflich tätige Bürger sowie Nichtselbstständige, die lediglich einen Mini-Job ausüben, also in die Gruppe der geringfügig Beschäftigten fallen. Hinzu kommen Bundeswehrsoldaten, Richter, Beamte und Privatschullehrer und - mit Abstrichen - Geistliche.