DasHoernchen
Welche rechtlichen Mittel habe ich bei einem nicht eingehaltenen Angebot?
Ich habe bei einem Händler einen fast ausverkauften Artikel angefragt. Der Händler bestätigte per Mail u.a. "Der Verkaufsstart ist am xx.xx.xx um x:xx Uhr, Vorbestellung ist nicht möglich."
Pünktlich zum "Verkaufsstart" erzählte mir ein Verkäufer, dass der Artikel nicht da sei. Der Chef schrieb mir später, dass er nur seine Stammkunden damit beliefern wolle.
Ich fühle mich jetzt verschaukelt. Kann ich rechtlich erwirken, doch noch den Artikel zu bekommen?
Pünktlich zum "Verkaufsstart" erzählte mir ein Verkäufer, dass der Artikel nicht da sei. Der Chef schrieb mir später, dass er nur seine Stammkunden damit beliefern wolle.
Ich fühle mich jetzt verschaukelt. Kann ich rechtlich erwirken, doch noch den Artikel zu bekommen?
Antworten (2)
Welche rechtlichen Mittel sollst du denn schon haben? Du hast weder einen Kaufvertrag unterschrieben noch wurde dir ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Und an wen der Händler seine Produkte verkauft, ist immer noch seine Entscheidung.
Meiner Auffassung nach handelt es sich um ein Lockvogel-Angebot. Habe ich trotzdem keine Handhabe?