welche unterlagen muss ich bei einer mietbürgschaft vorlegen
ich möchte für meine tochter bürgen, nun schreibt das marklerbüro das sie von mir als bürgen nicht nur gehaltsnachweise und kopie ausweis sondern auch schufaauskunft und mietschuldenfreiheit bekommen möchten. das ist ja wohl nicht richtig.
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Dieses Maklerbüro hat offensichtlich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Aber grundsätzlich kann alles verlangt werden. Welche Nachweise ein Makler oder Vermieter sehen will, kann er selbst bestimmen. Aber ich kann nachvollziehen, daß sie das Ansinnen des Maklers beleidigt. Es ist halt hier wie überall. Die seriösen Menschen müssen darunter leiden, daß es immer mehr unanständige Leute gibt.