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Gast

Welche Versicherung ist zuständig?

Supermarkt-Parkplatz. Auf der Fahrt in diesem Bereich schob ein Bediensteter
einer Fremdfirma eine größere Anzahl gestapelter Einkaufswagen auf dem
Fußweg von rechts kommend in die Fahrbahn und gegen mein Fahrzeug, wo-
bei die beiden rechtsseitigen Türen beschädigt wurden. Welche Versicherung
ist zuständig?
Frage beantworten Frage Nummer 3000008297 Frage melden

Antworten (3)
Skorti
Ich hoffe, du hast gestanden, oder geparkt.
Da du dich aber auf der Fahrbahn befandest, hat sich dein Auto offensichtlich bewegt. Damit stellt sich die Frage, wie schnell du gefahren bist. Auf einem Parkplatz darf man nur Schritttempo fahren, damit man jederzeit unmittelbar anhalten kann.
Damit hätten dich die Einkaufswagen nicht erwischen können.
Somit wäre in erster Linie die Versicherung der "Fremdfirma" zuständig, gegebenenfalls die Versicherung des Supermarktes, die sich aber wahrscheinlich unter Berufung auf die Geschwindigkeitsüberschreitung höchstens auf eine Teilzahlung einlassen werden.

Ich hoffe du hast ne Vollkaskoversicherung.
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Gast
Auch unter Beachtung des Aspektes, dass sich so eine Einaufswagenkolonne von sagen wir mal 20 Einkaufswagen nur sehr schwer bremsen lässt, sind die Leute, die das schieben, doch zu besonderer Umsicht aufgefordert. Der Kunde ist König.
Ich habe mehrfach beobachtet, wie Kunden direkt vor dem Eingang zum Supermarkt brutal der Weg abgeschnitten wurde, wie PKWs auf dem Parkplatz längere Zeit warten mussten, weil so ein "Bediensteter" meinte, der Parkplatz gehöre ihm alleine.
Da hat es schon sehr viele Beschwerden gegeben. Es wird nicht besser.
Ich habe aber schon von mehreren Fällen gehört, in denen der, der Einkaufswagen schiebt, die Schuld an einem solchen "Unfall" bekam.
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netter_fahrer
Das ist doch eindeutig: Haftbar ist derjenige, der einem Anderen einen Schaden zufügt.
Also derjenige, der die Einkaufswagen schob oder dessen Auftraggeber (Firma, der Supermarktbetreiber etc.), zur Weitergabe an die jeweilige Haftpflicht.
So was kann aber auch kompliziert werden. Unser Nachbar hat mal bei Ausparken einen hinter ihm stehenden Einkaufswagen übersehen, angestoßen und dieser knallte ins Heck des gegenüber Parkenden.
Die PKW-Haftpflicht weigerte sich zu zahlen, da der Schaden nicht unmittelbar mit dem Fzg. passierte, sondern indirekt. Am Ende kam die Privathaftpflicht des Nachbarn dafür auf.
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