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Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit für die Laufbahn förderlicher Berufsausbildung oder absolvierte Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
Um sich für die Ausbildung zum Justizfachwirt/in zu qualifizieren, benötigt man:
einen Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss)
oder
einen Hauptschulabschluss und eine (abgeschlossene) Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Bereich hat.
Schreibfähigkeiten sind von Vorteil.
Außerdem sollten Sie die deutsche bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzen.
Auch sollten Sie keinen Eintrag, in Ihrem Führungszeugnis haben.
einen Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss)
oder
einen Hauptschulabschluss und eine (abgeschlossene) Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Bereich hat.
Schreibfähigkeiten sind von Vorteil.
Außerdem sollten Sie die deutsche bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzen.
Auch sollten Sie keinen Eintrag, in Ihrem Führungszeugnis haben.
Für eine Ausbildung zum Justizfachwirt, sollte man mindestens die mittlere Reife (Realschulabschluss) oder einen Hauptschulabschluss mit einer anschließenden abgeschlossenen Ausbildung besitzen. Gern gesehen ist eine vorherige Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte-/er oder Notarfachangestellte-/ er, da man dann im Bereich des Rechtes schon einige Erfahrungen sammeln konnte. Des Weiteren sollte man dass Maschinenschreiben mit mindestens 150 Anschlägen pro Minute beherrschen. Liegen diese Voraussetzungen vor, steht einer Bewerbung nichts mehr entgegen.