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Harald Brandt

Welcher Stempel zählt, wenn es um Fristeinhaltung geht? Der Poststempel oder der Eingangsstempel?

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Antworten (8)
Yasser
der Eingangsstempel
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leotheos
Bei Behörden und Banken ist meist der Eingang entscheidend. Wenn der Poststempel beweist, dass der Brief ungewöhnlich lange gebraucht hat, kann man nachträglich die Einhaltung der Frist anerkannt bekommen. Doch zwei Tage vor Fristablauf sollte der Poststempel schon sein.
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LightsOut
Ich meine, das müsste grundsätzlich der Eingangstempel sein, egal, ob es um eine Fristsetztung geht oder nicht. Es ist ja nun einmal so, dass die Post ein paar Tage durch die Gegend wandert und der Poststempel wird beim ersten Werksdurchlauf gestempelt.
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hphersel
Eingangsstempel können aber manipuliert werden. Poststempel können verloren gehen, weil der Umschlag weggeworfen wird. Ich kenne das so, dass das Datum des Briefes gilt. Er gilt dann am dritten Tag nach diesem Datum als zugestellt.
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bh_roth
@hphersel: Es gilt, was schon ganz oben Yasser geschrieben hat. Das Datum eines Briefes kann viel leichter „justiert“ werden. Die Manipulation eines Eingangsstempels ist zwar rein hypothetisch vorhanden, wer jedoch so etwas in Frage stellt, stellt das ganze Beurkundungssystem in Frage. Welchen Grund sollte eine Behörde haben, ein Eingangdatum zu frisieren? Zumal oft schon ein automatischer Stempel im Einsatz ist.
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Alex64
Es gilt der tatsächlich nachweis- bzw. BEWEISbare Zugang des Schreibens.

Eine Ausnahme bilden Steuerverwaltungsakte nach § 122 Abs.2 Nr.1 AO.

Wer's nicht glaubt, darf gerne mit dem Wort "Zugangsfiktion" googeln.
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hphersel
meinetwegen. Aber normalerweise ist es so, dass die Behörde mir als Privatperson eine Frist setzt und nicht umgekehrt. Und als Privatperson habe ich in aller Regel keinen Posteingangsstempel, erst recht keinen automatischen. Außerdem kann ich ja einfach jederzeit behaupten, einen Brief nicht erhalten zu haben. Dafür gibt es zwar Einschreiben, aber nicht jeder verschickt alle seine Rechnungen etc als solche, und erst Recht keine Behörde. Was nun? Oder, genauer: was, wenn keine Frist im Brief ausdrücklich genannt wird ("Bitte erledigen Sie das bis zum soundsovielten"? Ich orientiere mich in solchen Fällen immer am Briefdatum, oder wenn der Brief zu lange unterwegs war, telefoniere ich kurz mit dem Briefschreiber, und wir finden eine Lösung.
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Alex64
Wo kein Kläger ...
Wird ja erst dann interessant, wenn tatsächliche Interessen hinter den Fristen stehen.
Und dann müsste Dir der Zugang nachgewiesen werden.
Eben darum werden tatsächlich mit Folgen behaftete Verwaltungsakte gerne mit Sonderzustellungsformen versandt.
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