wem gehört der baum beim sondernutzungsrecht
Wer bezahlt Baumfällung aus Sicherheitsgründen beim Sondernutzungsrecht
Antworten (3)
Worauf bezieht sich Dein Sondernutzungsrecht? Wurde es notariell geschlossen? Dann steht es da drin. In der Praxis werden deshalb gewöhnlich neben dem Sondernutzungsrecht auch die Kosten für die Unterhaltung des alleinig genutzten Gemeinschaftseigentums auf den entsprechenden Eigentümer übertragen.
Wenn er im Zuge der Errichtung des Gebäudes gepflanzt wurde ist das in der Teilungserklärung geregelt, ansonsten dem, der ihn gepflanzt hat.
Meiner Meinung nach muss man Sondernutzungen beantragen. Und der Erlaubnisinhaber der Sondernutzung ist dann auch dafür verantwortlich.