Wem gehört der Hund?
Ich habe mir gemeinsam mit meinem Expartnern einen Hund zugelegt. Der Hund kommt von Bekannten meines Expartners und damals wurde kein Kaufvertrag abgeschlossen. Mein Expartner hat sich nachträglich einen Kaufvertrag ausstellen lassen, in dem ich nicht genannt werde, obwohl ich die Hälfte der Kaufsumme gezahlt habe. Ich zahle die Steuern für den Hund und er ist auf meinen Haushalt angemeldet. Kann mir jemand helfen ob es nun mein Hund ist oder seiner??
Antworten (4)
Dumm gelaufen. Da ein Hund rechtlich eine Sache ist, und ein Kaufvertrag vorhanden ist, gilt der Kaufvertrag.
Man kann zwar versuchen, den Kaufvertrag für ungültig erklären zu lassen, aber das halte ich für aussichtslos. Selbst, wenn du das erreichst, was ist dann? Dann gehört dir der Hund zur ideellen Hälfte. Und was hast du damit gewonnen? Hund halbieren?
Man kann zwar versuchen, den Kaufvertrag für ungültig erklären zu lassen, aber das halte ich für aussichtslos. Selbst, wenn du das erreichst, was ist dann? Dann gehört dir der Hund zur ideellen Hälfte. Und was hast du damit gewonnen? Hund halbieren?
gut währe wenn das Tier gechipt ist und du den passenden Impfaß hast! Das ist quasi wie der Fahrzeugbrief fürs Haustier...Steuern zahlst du also denke ich du hast die besseren Karten. Am besten beim deinem Stamm-Tierarzt nachfragen die kennen sich das meist gut aus.
@bh ein Hund bzw. Tier ist keine Sache (mehr) §90a BGB regelt ausdrücklich was ein Tier ist und da steht wörtlich, ein Tier ist keine Sache. Sie werden durch besondere Rechte geschützt.
Richtig in Ihrer Annahme ist, das die Vorschriften für Sachen auch auf Tiere angewendet werden.
Der Eigentum an Sachen muss nachgeweisen werden, fraglich ist, inwieweit der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis ausreichend ist, wenn wesentliche Umstände (Steuerzahlung, Anmeldung) nicht übereinstimmen. Der Kaufvertrag ist kein Hindernis für die Eigentumsverhältnisse, letztendlich kann das nur ein Richter oder der gesunde Menschenverstand der Streitparteien klären.
Richtig in Ihrer Annahme ist, das die Vorschriften für Sachen auch auf Tiere angewendet werden.
Der Eigentum an Sachen muss nachgeweisen werden, fraglich ist, inwieweit der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis ausreichend ist, wenn wesentliche Umstände (Steuerzahlung, Anmeldung) nicht übereinstimmen. Der Kaufvertrag ist kein Hindernis für die Eigentumsverhältnisse, letztendlich kann das nur ein Richter oder der gesunde Menschenverstand der Streitparteien klären.