Kyrill
Wen soll ich anzeigen?
Aufgrund einer Behinderung habe ich keinen Zugang zu Rechtsberatung und Rechtsanwälten. Wen soll ich anzeigen? Ursula von der Leyen? Oder gleich die ganze Bundesregierung? Betreuer lehne ich ab. Ich lass mich nicht bevormunden. Schließlich bin ich voll geschäftsfähig. Habe keine familiäre Unterstützung.
Antworten (13)
Inwieweit verstellt eine Behinderung den Zugang zu Rechtsanwälten? Weswegen wollen Sie Anzeige erstatten? Inwiefern hat Betreuung mit Bevormundung zu tun? Kann ich Ihnen sonstwie weiterhelfen?
Ok, also Taub, weil Du mit einem Anwalt nicht telefonieren kannst, blind, weil Du nicht lesen und Deinem Anwalt schreiben kannst. Wie willst Du dann überhaupt jemanden anzeigen?
Rechtsanwälte fordern mündliche Kommunikation mit dem Mandanten. Ich kann einen komplizierten Sachverhalt aber nicht mündlich vortragen. Es gibt Gehörlose, die können das auch nicht.
Früher nannte sich der Betreuer Vormund. Die Funktion ist die selbe geblieben.
Früher nannte sich der Betreuer Vormund. Die Funktion ist die selbe geblieben.
Bevor Sie hier mit "Anzeige" und sonstwas rumwüten:
Eine Google-Suche nach "anwalt für gehörlose" bringt diverse Treffer..
Eine Google-Suche nach "anwalt für gehörlose" bringt diverse Treffer..
Sie können sich auch schriftlich per Fax, Brief oder Mail an das Integrationsamt wenden. Dieses kommt für Dolmetscherkosten für DGS auf. Der Dolmetscher kann Sie zum Anwalt begleiten. Eine Terminabsprache mit einem Anwalt kann man auch schriftlich machen. Außerdem gibt es in größeren Städten Rechtspfleger, welche Ihnen in rechtlichen Fragen ebenso (kostenfrei) weiterhelfen können. Infos hierüber erlangen Sie vom örtlichen Amtsgericht.
Warum Sie Frau von der Leyen anzeigen möchten, erschließt sich mir nicht. Evtl. einmal den Austausch zu anderen GL suchen?
Warum Sie Frau von der Leyen anzeigen möchten, erschließt sich mir nicht. Evtl. einmal den Austausch zu anderen GL suchen?
Ich bin weder gehörlos noch kann ich einen Anwalt aufsuchen. Ursula von der Leyen ist Bundessozialministerin. Sie ist dafür verantwortlich, dass ich keinen Zugang zu Rechtsanwälten habe. Eine Terminabsprache wollte die Anwältin nicht machen. Sie hat sich schriftlich geweigert das Mandat zu übernehmen.
Also .... - ich kann mir genau wie rrankewiz momentan ebenfalls keine Behinderung vorstellen, die einem den Zugang zu einem RA respektive zu den Mitteln unseres Rechtssystems "verstellt".
HIER kannst du doch deine Probleme auch recht deutlich anbringen?
Aber du kannst mich sicher über den wahren Grund deiner "Hinderung" aufklären ohne gleich wieder ausfallend werden zu müssen, oder?
HIER kannst du doch deine Probleme auch recht deutlich anbringen?
Aber du kannst mich sicher über den wahren Grund deiner "Hinderung" aufklären ohne gleich wieder ausfallend werden zu müssen, oder?
Antwort Nr.4: Die Attribute wahr und unwahr sind hier abkömmlich. Grund ist Grund. Wenn man sich mit außergewöhnlichen Krankheiten und hirnphysiologischen Prozessen nicht auskennt, sollte man.....ich habe keine Energie für Wiederholungen.
... und wenn man nicht bereit ist, grundlegende Informationen zu liefern, sollte man sich nicht wundern, wenn keine passenden, weiterführenden Antworten kommen, lieber kyrill.
Jede hier eingetragene Antwort muss aufgrund deiner diffusen Vorgaben in Richtung
"Zweifel an den gemachten Angaben, da unrealistisch"
tendieren.
Jede hier eingetragene Antwort muss aufgrund deiner diffusen Vorgaben in Richtung
"Zweifel an den gemachten Angaben, da unrealistisch"
tendieren.
Wenn ich sage, ich kann einen komplizierten Sachverhalt aufgrund einer schweren neurologischen Erkrankung nicht mündlich vortragen, dann ist das nicht diffus, sondern ein realistischer Fakt, den man erstmal hinzunehmen hat. Wenn ich sage, dass eine Anwältin sich weigerte, das Mandat unter diesen Bedingungen zu übernehmen, dann ist das nicht diffus, sondern ein absolut realistischer Fakt, den man ersteinmal hinzunehmen hat. Ungewöhnliche Erkrankungen mögen eventuell unrealistisch wirken, sie sind jedoch extrem real.
Neurologische Erkrankung hin - oder her - du bist aber durchaus fähig, einen komplexen Sachverhalt sehr wohlformuliert schriftlich darzustellen (wie man hier sieht).
EINE Anwältin hat also die "Übernahme" deines Falles abgelehnt, aus dem (von dir?) konstatierten Grund, du wärest nicht in der Lage, dein Anliegen mündlich zu formulieren.
Ist das so richtig?
Anstelle dir nun einen anderen Anwalt zu suchen (stell dir vor, es soll tatsächlich noch viele andere Menschen geben, die - warum auch immer - nicht in der Lage sind, ihr Anliegen mündlich zum Ausdruck zu bringen) stellst du Überlegungen an, wie du deinen Frust auf möglichst hohem, Aufmerksamkeit heischenden Niveau loswerden könntest...
EINE Anwältin hat also die "Übernahme" deines Falles abgelehnt, aus dem (von dir?) konstatierten Grund, du wärest nicht in der Lage, dein Anliegen mündlich zu formulieren.
Ist das so richtig?
Anstelle dir nun einen anderen Anwalt zu suchen (stell dir vor, es soll tatsächlich noch viele andere Menschen geben, die - warum auch immer - nicht in der Lage sind, ihr Anliegen mündlich zum Ausdruck zu bringen) stellst du Überlegungen an, wie du deinen Frust auf möglichst hohem, Aufmerksamkeit heischenden Niveau loswerden könntest...