Wenn die Kinder auf das Erbe verzichten, reicht es aus wenn die Enkel eine Verzichtserklärung schreiben oder müssen auch die Enkel zum Gericht? Enkel sind volljährig
Antworten (1)
Bei uns mußte beim Erbverzicht der Eltern auch die volljährigen Kinder zum Gericht und auf das Erbe verzichten. Auch mußte jeder extra 20 Euro dafür bezahlen. Die minderjährigen Kinder wurden von ihren Eltern vertreten, aber auch für sie mußte jeweils eine Erbverzichtserklärung abgegeben werden, gegen Bezahlung natürlich. So wurde das Verzichten auf das Erbe eine teure Angelegenheit!