Wenn hört das haus
Mein ex ist verstorben,das haus gehört uns je zu hälfte.
Erben haben ausgeschlagen ich habe den Kredit nach seinen tot allein weiter gezahlt.
Jetzt hat der Fiskus geerbt
Wie geht es für mich mit dem Haus weiter?
Erben haben ausgeschlagen ich habe den Kredit nach seinen tot allein weiter gezahlt.
Jetzt hat der Fiskus geerbt
Wie geht es für mich mit dem Haus weiter?
Antworten (6)
Hallo Gast(in),
zumindest die erste Frage ("wem gehört das haus") kann ich dir beantworten: Du bist die Besitzerin!
Wie es mit den Haus weiter geht? Gute Frage!
zumindest die erste Frage ("wem gehört das haus") kann ich dir beantworten: Du bist die Besitzerin!
Wie es mit den Haus weiter geht? Gute Frage!
@Dschinn, bist du sicher?
Wenn ein Haus 2 Personen gehört, davon eine Person stirbt und die möglichen Erben das Erbe ausschlagen, wem gehört denn dann die zweite Hälfte des Hauses?
Doch nicht ohne Erbschaft dem Besitzer der 1. Hälfte.
Wenn ein Haus 2 Personen gehört, davon eine Person stirbt und die möglichen Erben das Erbe ausschlagen, wem gehört denn dann die zweite Hälfte des Hauses?
Doch nicht ohne Erbschaft dem Besitzer der 1. Hälfte.
Dein Ex was? Exmann oder Exfreund?
Wenn Du nicht erbberechtigt warst, gehört Dir jetzt keineswegs das Haus, sondern nach wie vor nur die Hälfte (hoffentlich im Grundbuch alles richtig eingetragen).
Wenn der Fiskus nun Erbe der Hälfte Deines Ex ist, so hol Dir von diesem die nach dem Tod gezahlten Raten zurück. Jedenfalls die Teile, die sonst Dein Ex getragen hat.
Wenn Du nicht erbberechtigt warst, gehört Dir jetzt keineswegs das Haus, sondern nach wie vor nur die Hälfte (hoffentlich im Grundbuch alles richtig eingetragen).
Wenn der Fiskus nun Erbe der Hälfte Deines Ex ist, so hol Dir von diesem die nach dem Tod gezahlten Raten zurück. Jedenfalls die Teile, die sonst Dein Ex getragen hat.
Gut, ich habe nicht an den feinen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gedacht, aber gerade dann ist deine Antwort falsch.
"Gehören" bezieht sich auf das Eigentumsverhältnis, nicht auf den Besitzstand. ("1. etwas gehört jmdm. jmds. Eigentum sein)
Auch ein Buch, dass sich in deinem Besitz befindet kann mir gehören.
Außerdem stelle ich mal fest, die Frage ist falsch gestellt, es muss heißen:
"Auf wen hört das Haus?" - Auf niemanden, es hat gar keine Ohren.
"Gehören" bezieht sich auf das Eigentumsverhältnis, nicht auf den Besitzstand. ("1. etwas gehört jmdm. jmds. Eigentum sein)
Auch ein Buch, dass sich in deinem Besitz befindet kann mir gehören.
Außerdem stelle ich mal fest, die Frage ist falsch gestellt, es muss heißen:
"Auf wen hört das Haus?" - Auf niemanden, es hat gar keine Ohren.