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Wenn der Betreiber des WLAN es erlaubt, dann nicht. Wenn Du es heimlich machst, evtl. schon. Die Krux an dem Mitsurfen ist, dass, wenn DU etwas illegales machst (Kinder-pornografie oder Musik-Downloads), anhand der IP der Betreiber des Netzes haftbar gemacht wird, und nicht Du!!
wenn das netz offen ist, dann hat der inhaber des netzes die benutzung gestattet. ansonsten müsste er ein passwort vergeben. dieses passwort zu knacken, egal wie einfach es ist, wäre jedoch illegal. das gesetz verlangt nicht, dass wlan-inhaber kompetent sind.
Soweit ich weiß, hat jeder selbst dafür zu sorgen, dass seine Internetverbindung ausreichend verschlüsselt ist. Wenn die nötigen Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen worden sind, dann kann dich keiner dafür belangen, über diese Verbindung gesurft zu haben. Anders sieht es beim Passwort-Knacken aus.
Kommt darauf an. Wenn du das Netz deines Nachbarn nutzt, der es leider nicht geschützt hat, dann ist es ganz klar illegal. Wenn du aber das öffentliche Netz in einem Bahnhof oder Restaurant nutzt, dann ist es legal. Außer natürlich, der Bahnhof oder das Restaurant verlangen Gebühren dafür.