Wenn ich ein nebengewerbe habe kann mein arbeitgeber verlangen das ich alles auflegen muß was ich da verdiene
Mein Mann möchte als Nebenjob ein Gewerbe anmelden der arbeitgeber möchte aber dann das er alles offenlegt jeden Monat was er verdient hat. Darf er das???
Antworten (3)
So weit geht es nicht. Der Arbeitgeber hat jedoch ein starkes Interesse daran, daß ihm die Arbeitskraft, die er bezahlt, zu den vetraglich vereinbarten Arbeitszeiten, ausgeruht und erhohlt zur Verfügung steht. Daher bedarf die Ausübung von Nebenjobs in den meisten Fällen der Zustimmung des Arbeitgebers (das steht dann so oder ählich im Arbeitsvertrag) Der Arbeitgeber hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie intensiv der 2. Job betrieben wird. Hier sollte es jedoch eher um die zu erwartende zusätzliche Belastung des Arbeitnehmers, als um das Einkommen gehen.
Ja, der Arbeitgeber darf das. Wenn die Tätigkeit nämlich 18 Wochenstunden übersteigt, bzw. die durchschnittlichen Einnahmen der gewerblichen Tätigkeit die der Angestelltentätigkeit übersteigen, zählt der Gewerbebetrieb als Hauptberuf und hat Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der beiden Tätigkeiten.