J.Lude
Wenn man Sozialstunden leisten muss, kann man sich dann aussuchen, wo man die ableisten will? Oder wird einem das vorgeschrieben? Und für welche "Vergehen" kommen die als Strafe in Frage?
Antworten (4)
Wo Sozialstunden abgeleistet werden bestimmt dad Gericht!
"Im Jugendrecht haben "Sozialstunden" keinen sog. Strafcharakter und werden deswegen nicht ins Bundeszentralregister und erst Recht nicht im Führungszeugnis eingetragen. Im Erwachsenenrecht können Sozialstunden nicht als "Strafe" verhängt werden, sondern nur als Auflage zu einer Einstellung (oder Freiheitsstrafe zur Bewährung). Einstellungen im Erw.Recht werden auch nicht ins Bundeszentralregister und auch hier erst recht nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Theoretisch denkbar wäre ein Eintrag wenn Erwachsenenrecht angewendet wurde, und die Sozialstunden zunächst eine Geldstrafe waren, die in Sozialstunden umgewandelt wurden. "
"Im Jugendrecht haben "Sozialstunden" keinen sog. Strafcharakter und werden deswegen nicht ins Bundeszentralregister und erst Recht nicht im Führungszeugnis eingetragen. Im Erwachsenenrecht können Sozialstunden nicht als "Strafe" verhängt werden, sondern nur als Auflage zu einer Einstellung (oder Freiheitsstrafe zur Bewährung). Einstellungen im Erw.Recht werden auch nicht ins Bundeszentralregister und auch hier erst recht nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Theoretisch denkbar wäre ein Eintrag wenn Erwachsenenrecht angewendet wurde, und die Sozialstunden zunächst eine Geldstrafe waren, die in Sozialstunden umgewandelt wurden. "
Also meines Wissens nach muss man sich selbst darum kümmern, wo man die Sozialstunden ableistet. Allerdings müssen sie bei einem gemeinnützigen Träger (Kirche, Bauhof etc.) sein und innerhalb einer gewissen Frist erledigt sein. Man muss sich also schon sputen und sich schnell darum kümmern, denn erfahrungsgemäß bekommt man auch viele Ablehnungen.
Sozialstunden kommen für kleinere, doch aber fahrlässige Vergehen in Frage, wie etwa für das Fahren mit einem getunten Roller. Bis zu einem gewissen Grad kannst du dir aussuchen, wo du die Stunden ableisten willst. Aber natürlich immer nur im der Gesellschaft dienlichen Bereich.
Ich kenne es so, dass der Richter festlegt, welche Art abgeleistet wird und man kann sich dann eine entsprechende Einrichtung aussuschen. Das Gericht muß die Stelle meiner Meinung nach auch genehmigen. Meist kommen diese Art Strafe für kleinere Vergehen in Betracht, vorrangig bei Jugendlichen. Ich hoffe es hilft Dir weiter.