LennkaHenker0
Wer haftet eigentlich, wenn beim Überweisung ausfüllen ein Fehler passiert? Ist man irgendwie versichert?
Antworten (8)
Denk doch mal nach. Welche Versicherung sollte da eintreten? Die Leute würden doch den ganzen Tag nur noch Fehler machen, wenn jedesmal die Versicherung dafür zahlte. Nein, wenn du einen Fehler machst, musst du auch dafür geradestehen. Wenn du jemandem aus Versehen einen zu hohen Betrag überwiesen hast, setze dich doch mit dem Empfänger in Verbindung, kläre den Irrtum und einige dich mit ihm, dass er zurücküberweist. Einen anderen Weg sehe ich nicht.
Wenn du aber eine Konto Nr. angegeben hast, die gar nicht (mehr) existiert, bekommst du das Geld automatisch nach ein paar Tagen zurück überwiesen.
Der Ausfüller haftet. Du kannst gerne mal mit einer Versicherung sprechen, ob die Dich gegen Deine Ausfüllfehler versichern.
du bestätigst ja mit deiner unterschrift, dass du alles korrekt ausgefüllt hast. unterschreibs halt einfach nicht, wenn du dir nicht sicher bist.
Nein. Wenn man einen Fehler beim Überweisen macht, zum Beispiel in Form eines Zahlendrehers, dann kann man das Geld durch seine Hausbank wieder zurückholen lassen, falls es einen Empfänger mit dieser Kontonummer gibt. Wenn das Geld schon beim Empfänger ist und er ist einverstanden, geht alles reibungslos. Legt der Empfänger Widerspruch ein, muss man einen Anwalt einschalten.
Versichert ist man nicht, und bei Online-Überweisungen geht das Risiko voll zu Deinen Lasten, denn die Bank braucht die Daten nicht zu prüfen. Bei manuellen Überweisungsträgern erfolgt eine Plausibilitätsprüfung, und bei Unstimmigkeiten wird die Überweisung nicht ausgeführt.
Nein, leider nicht mehr. Wenn es die Bankverbindung gibt, die man falsch eingetragen hat, dann nimmt der Empfänger das Geld und hat alles Recht dazu. Der Fehler liegt bei dem, der den Schein oder das Formular fehlerhaft ausfüllt. Mit Glück schickt die Bank die Überweisung zurück, weil bei den Empfängerdaten etwas nicht stimmt.
Leider nein.
Seit letztem Jahr muss die Bank ja noch nicht einmal mehr den angegeben Namen mit dem Kontoinhaber der angegebenen Kontonummer vergleichen.
Der finanzielle Schaden liegt dann an Ihnen
Seit letztem Jahr muss die Bank ja noch nicht einmal mehr den angegeben Namen mit dem Kontoinhaber der angegebenen Kontonummer vergleichen.
Der finanzielle Schaden liegt dann an Ihnen