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Gast

wer hat bei der urlaubsplanung den vortritt

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Antworten (4)
elfigy
Wie sollen wir das wissen, wir kennen doch deine Kollegen/Kolleginnen nicht. Und auch nicht, inwieweit ihr euch gegenseitig vertreten könnt. Wieviele gleichzeitig weg sein dürfen. usw. So ungenau formulierte Fragen kann ich nicht beantworten. Grundsätzlich haben aber Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern Vortritt wegen den Ferienzeiten.
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rudi123
Immer der Chef.
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elfigy
@ ing. Ich meinte das auch nicht gesetzlich, sondern Praxisbezogen und aus Vernunftgründen.
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Marlon02
Folgende Regeln gelten bei der Urlaubsplanung(URP)
-zuerst alle die zuerst wollen
-dann alle denen es zusteht und nicht mit dem Hausmeister verwand sind
-weiter alle die die Pausen fast immer durcharbeiten
-zuletzt die Larven
-
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