wer hat bei der urlaubsplanung den vortritt
Antworten (4)
Wie sollen wir das wissen, wir kennen doch deine Kollegen/Kolleginnen nicht. Und auch nicht, inwieweit ihr euch gegenseitig vertreten könnt. Wieviele gleichzeitig weg sein dürfen. usw. So ungenau formulierte Fragen kann ich nicht beantworten. Grundsätzlich haben aber Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern Vortritt wegen den Ferienzeiten.
Folgende Regeln gelten bei der Urlaubsplanung(URP)
-zuerst alle die zuerst wollen
-dann alle denen es zusteht und nicht mit dem Hausmeister verwand sind
-weiter alle die die Pausen fast immer durcharbeiten
-zuletzt die Larven
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-zuerst alle die zuerst wollen
-dann alle denen es zusteht und nicht mit dem Hausmeister verwand sind
-weiter alle die die Pausen fast immer durcharbeiten
-zuletzt die Larven
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