Wer ist für die Stromlieferung verantwortlich?
Ist es der Eigentümer oder der Nießbraucher, der das Haus bewohnt? Muß der Eigentümer den Strom bestellen?
Antworten (5)
Hallo @ing, der Nießbraucher beharrt aber darauf, wie ein Mieter behandelt zu werden, nach seinem Verständnis habe ich als Eigentümer den Strom zu bestellen. Da er aber keine Stromrechnungen bezahlt und ich bisher diese Kosten vorstreckte, will ich den bisherigen Stromliefervertrag kündigen.
Der Mieter macht den Stromvertrag mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen, da hat der Vermieter nix mit zu tun da Strom in der Miete nicht enthalten ist und das der Mieter privat zusätzlich zur Warmmiete zahlt. Und wenn er nicht zahlt drehen die im am Zähler die Sicherungen raus, so einfach ist das. Anders ist das mit der Heizung Gas/Öl, das zahlt erstmal der Vermieter bzw, die Hausverwaltung und wird dann am Jahresabschlus anteilig als Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgeschlgagen was ggf. eine Nachzahlung beinhaltet.
Bester, setz deinem Mieter eine Frist um selbst einen Stromversorgungsvertrag mit dem ansässigen Energieversorger zu schließen. Ansonsten ist Feierabend mit Licht.
Bester, setz deinem Mieter eine Frist um selbst einen Stromversorgungsvertrag mit dem ansässigen Energieversorger zu schließen. Ansonsten ist Feierabend mit Licht.
Naja gerade als Hausbewohner gibt es da paar Sonderfälle. Z.B. bei der Gasheizung. Da ist man meistesn mehrere Jahre an einen Lieferanten gebunden bevor man wechseln darf.
Wenn der Nießbraucher bis jetzt nichts gezahlt hat - kann es sein, dass er glaubt sein Nießbrauch schließt alle Kosten mit ein? D.h. Er meint, er wohne völlig kostenfrei mit allem drum und dran? Vielleicht solltet ihr das auch klären. Du hast nichts darüber geschrieben, hier in unserer ländlichen Gegend gibt es da oft zwischen den Generationen verschiedene Auffassungen. Wenn das nicht geregelt ist, dann kannst du den Strom einfach auch abbestellen. Dann soll er sich halt wieder anmelden, dann auf seine Rechnung.
Du bist zwar als Vermieter dafür verantwortlich, dass der Mieter einen Stromanschluss hat und musst dafür über den regionalen Versorger einen Anschluss bestellen - doch den Strombezug.. .dafür ist der Mieter verantwortlich!