bobbaisfat007
Wer ist für eine funktionierende Beleuchtung im Treppenhaus zuständig? Mieter oder Vermieter?
Antworten (4)
Der Vermieter ist für ausreichendes Licht und Funktionalität der Anlage verantwortlich. Der Mieter kann dem Vermieter lediglich einen Hinweis geben, das das Licht nicht leuchtet oder ein Schalter kaputt ist. Der Mieter zahlt schließlich Betriebskosten, darin auch den Strom für das Hauslicht anteilig. Bei nicht funktionierendem Hausflurlicht kann der Mieter auch Mietminderung geltend machen.
Für die Treppenhausbeleuchtung ist im ersten Moment der Vermieter zuständig. Wenn es dann allerdings zu den Nebenkostenabrechnungen kommt, können die Auslagen für den Allgemeinstrom und Wartungskosten auf die Mietparteien umgelegt werden. Also muss man dann wieder sagen, dass letztendlich doch die Mieter dafür aufkommen.
Für die Beleuchtung im Treppenhaus ist in erster Linie der Vermieter zuständig. Da es sich um gemeinschaftlich genutztes Terrain handelt. In den meisten Wohnhäusern kann man eine defekte Beleuchtung dem zuständigen Hausmeister melden, der sich um die Behebung des Schadens kümmert. In Ausnahmefällen kann die Beleuchtung des gemeinschaftlich genutzen Terrains auch im Mietvertrag geregelt sein.