wer ist zuständig für die Garantie wenn der Hersteller insolvent ist.
Ist der Verkäufer (Geschäft) dafür zuständig?
Antworten (1)
Der Verkäufer muss nur die Gewährleistung tragen. Wenn das Gerät schon beim Kauf Mängel hatte, muss der Verkäufer haften. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Diese Gewährleistung gilt meist für 2 Jahre, kann aber auf 1 Jahr verkürzt werden.
Ist der Kauf länger her kann man sich als Käufer nur auf die freiwillige Garantie des Herstellers berufen. Ist der insolvent, hat der Käufer Pech.
Ist der Kauf länger her kann man sich als Käufer nur auf die freiwillige Garantie des Herstellers berufen. Ist der insolvent, hat der Käufer Pech.