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Gast

Wer kann bei uns helfe n

Guten Abend Donerstag jungent Amt mitgenommen meine enkel kind von Kindergarten und briengen in obhód weil ich bin krank geschrieben und meine tante gebracht in Kindergarten Formund gesagt ich nicht bechalten ainbarung das ist wirklich grund eine kind mitnehmen wu ich suchen jetzt hilfe und ob ich bekomen meine enkel kind zurück Meine Frau gestorben diese jahr ich aufpasen 3 jahre unsre enkel kind aber ich habe keine recht hat formund
Frage beantworten Frage Nummer 3000133711 Frage melden

Antworten (3)
flux
Es gibt Fälle, da erscheint es besser zu sein, Kinder aus besonders bildungsfernen Umgebungen zu retten.

Das Jugendamt macht seine Arbeit und das ist - zur Sicherstellung der förderlichen Entwicklung von Kindern - scheinbar auch sehr häufig dringend notwendig.

Ihre Unzufriedenheit mit der jetzigen Situation können Sie gern beim Jugendamt zu Protokoll geben - das erspart Ihnen das "Schreiben".

Letztendlich entscheidet in Streitfällen das Vormundschaftsgericht. Das ist auch gut und richtig so.

Sie können gern vor Gericht gegen die Entscheidung des Jugendamtes klagen, wenn Sie meinen, diese Entscheidung sei fehlerhaft.

Ich denke nach persönlichem erstem Eindruck, es ist richtig wie das Jugendamt entschieden hat.

Nichts ist für Kinder so entwicklungsschädlich wie eine bildungsferne Umgebung.

Das Interesse des Kindes überwiegt Ihr Interesse bei weitem.
Genauer kann ich es nicht beurteilen weil ich nicht den kompletten Sachverhalt kenne.

Ich hoffe, das Kind bekommt die Chance auf gebildete Erziehungsberechtigte, die es fördern. Dies ist das RECHT des Kindes, dieses Recht wird durch das Jugendamt gesichert.
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wokk
Lieber flux, es ist natürlich auch möglich, dass der Gast fünf Sprachen perfekt beherrscht, leider bei seiner sechsten Sprache - hier Deutsch - seine Probleme hat.
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Fiete11
Fake-Fragen kann man immer recht gut an absichtlich eingebauten Fehlern, bei dennoch stimmigem Satzbau, erkennen.

Egal, ob Fake oder tatsächlich so bildungsfern. Aus beiden Gründen erscheint auch mir die Entscheidung des Jugendamtes als die einzig richtige.
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