Wer kennt sich mit Behoerdenfehlern bei Standesaemtern aus?
Ich habe 2003 in England geheiratet und darueber das Standesamt meiner oertlichen Stadt in Deutschland informiert und die notwendigen Dokumente vorgelegt. Von einer Namenserklaerung war dort nie die Rede. Das Standesamt hat mir 2008 dann schriftlich bestaetigt, dass ich meinen Namen geaendert habe. In 2007 musste ich meinen Pass erneuern und habe alle notwendigen Dokumente der deutschen Botschaft vorgelegt. Diese haben mir einen Pass auf meinen neuen Nachnamen ausgestellt. Nun muss ich feststellen, dass weder das oertliche Standesamt noch die deutsche Botschaft eine Namenserklaerung an Berlin weitergeleitet hat. Habe ich Anrecht auf ein Entgegenkommen der mir entstandenen Kosten?
Vielen Dank im Vorraus
Julia
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Julia