Die Beweislast liegt bei dir. Immer solche Mittelungen am Schalter abgeben und darauf achten das der/die Sachbearbeiter/in das mit nem Eingangsstempel versieht.
Der Arbeitgeber, genauer gesagt, der, der zur Meldung verpflichtet ist, muss bei Bedarf die Meldung nachweisen. Und in der Regel macht das dann der Steuerberater.