Wer muss in unserer Bedarfsgemeinschaft alles Krankenversicherung zur Zuzahlungsbefreiung bezahlen?
Behinderte, (33 J.) erhält Grundsicherung und wohnt mit Ihren Eltern (beide Rentner) ; in EINER HAUSGEMEINSCHAFT und (lt. Grunsicherung) auch in einer BEDARFSGEMEINSCHAFT! Der Jahresbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bereits bezahlt und der Befreiungsausweise liegt für 2019 vor. Meine Frage: sind wir zusätzlich, also getrennt von einander , beitragspflichtig, oder gilt die Bedarfsgemeinschaft (wie bisher)? Danke
Antworten (5)
Deine Krankenkasse gibt dir jederzeit gerne Auskunft.
Die Adresse, Telefonnummer und Emailadresse findest du auf den Briefen der Krankenkasse. Dort steht auch wie dein Sachbearbeiter heißt.
Falls du keinen Brief hast, findest du alles im Internet.
Viel Erfolg.
Die Adresse, Telefonnummer und Emailadresse findest du auf den Briefen der Krankenkasse. Dort steht auch wie dein Sachbearbeiter heißt.
Falls du keinen Brief hast, findest du alles im Internet.
Viel Erfolg.
Wenn wir nicht auf Vermutungen angewiesen wären, könnten wir ja die Frage beantworten. Oder weißt du näheres Deho?