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Als Schöffen werden ganz normale Bürger bestellt, das ist eine freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit, die nur mit einer Aufwandsentschädigung vergütet wird. Meine Tante war einige Jahre als Schöffin tätig, sie hatte keinerlei Vorbildung und bei Gericht war nur der gesunde Menschenverstand gefragt und eine rudimentäre Kenntnis der Gesetze.
Nein, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer sich für ein Schöffenamt bewirbt, muss deutscher Staatsbürger und mindestens 25 Jahre alt sein. Außerdem darf er/sie bestimmten Berufsgruppen nicht angehören. Dazu zählen Polizei- und Justizbeamte, aber auch z. B. Geistliche oder Personen in politischen Ämtern. Eine spezielle Ausbildung erfordert das Schöffenamt nicht.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter und dieses Amt kann fast jeder Bürger bekleiden: Man muß deutscher Staatsbürger sein, mindestens 25 Jahre alt, über gute Deutschkenntnisse verfügen (in Wort und Schrift) und darf bestimmten Berufsgruppen wie Pfarrer oder Polizeivollzugsbeamter nicht angehören.