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Gast

wer soll die bordstein absenkung bezahlen ich oder der Stadt

Die Einfahrt ist in Grundbuch eingetragen,die Bordsteinkante ist aber damals nicht für die Einfahrt gemacht worden. Jetzt wollte ich parkplatz machen und wer soll mir die jetzt absenken??? wer die Kosten dafür tragen soll???
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Antworten (3)
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bh_roth
Das sehe ich - leider nur gefühlsmäßig - anders, lieber ing, denn eine Einfahrt zu meinem Grundstück muß die Stadt, der der Bürgersteig gehört, herstellen lassen. Ob nun bisher da tatsächlich eine Einfahrt war oder nicht. Wenn es keine Absenkung gibt, ist es meiner Meinung nach ein Versäumnis der Stadt, und ist mit den Erschließungskosten schon bezahlt.
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mantrid
Der Stadt es es egal, ob Du jedes Mal die hohe Bordssteinkante rauf- und runterfährst. Damit ist die Zuständigkeit auch schon geklärt, die liegt beim Grundstückseigentümer. Nun komme aber nicht auf die Idee, mal eben so loszulegen. Der Bürgersteig samt Bordsteinkante ist Eigentum der Stadt. Um dort Veränderungen vornehmen zu können, bedarf es einer Genehmigung. Die gibt es gegen Geld beim Bauamt der Stadt. Damit die Absenkung den baurechtlichen Vorschriften entspricht, kann die Stadt die Beauftragung einer Fachfirma verlangen (es ist ja schließlich das Eigentum der Stadt). Alles zusammen kann Dich mal eben ein paar Tausen Euronen kosten.
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