wer trägt die Gerichtkosten und anwaltkosten
ich arbeite in einem kleinen Betrieb. Ich bin ohne Kundigungsfrist gekündigt worden. Jetzt möchte ich gerne gegen AG verklagen. wenn den Fall zu mir steht, musst ich trotzdem kosten tragen???
Antworten (3)
Nein, die Kosten des Verfahrens, Anwalts etc. trägt der "Verlierer" des Verfahrens. Anwaltskosten musst du aber evtl. vorlegen; wenn das Urteil zugunsten des AG ausgeht, zahlst du die ganze Zeche.
Lass dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht "erstberaten", das kostet nicht viel.
Lass dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht "erstberaten", das kostet nicht viel.
Hallo Gast, mache Dich hier 'mal schlau.
MfG
MfG