Wer zahlt die Datev-Kosten?
Wenn die Steuerkanzlei mit DATEV arbeitet, wer zahlt die Kosten? Werden diese in den Abrechnungssatz für die Buchführung und Lohnkontenführung mit eingerechnet oder können die DATEV-Kosten 1:1 an den Mandanten weiterbelastet werden?