Antworten (5)
Eigentlich immer der Vermieter, da es sich um eine bauliche Änderung handelt. Je nach dem, aus welchem Grund die Decke erneuert werden muß, holt er sich die Kosten aber evtl. wieder beim Mieter zurück, z.B. über die Kaution.
Also, lieber Linolino, beim nächtsen Mal etwas präzierer fragen, dann kommen auch mehr und bessere Antworten.
Also, lieber Linolino, beim nächtsen Mal etwas präzierer fragen, dann kommen auch mehr und bessere Antworten.
Ist die Badezimmerdecke kaputt? Dann der Vermieter, solange der Mieter sie nicht selbst durch unsachgemäße Nutzung zerstört hat.
Gefällt die Badezimmerdecke nicht mehr, ist aber noch o.k.? Dann zahlt der Vermieter NICHT.
Gefällt die Badezimmerdecke nicht mehr, ist aber noch o.k.? Dann zahlt der Vermieter NICHT.