wg,gemeinsamer mietvertrag,sonderkündigung wegen krankheit?
durch einen schlaganfall gehbehindert,wohne in einem altbau2.etage ohne fahrstuhl in einer wg. beide bewohner sind hauptmieter. hab nun ein angebot in eine pflegeeinrichtung zu ziehen,gibts nen sonderkündigungsrecht?
Antworten (1)
Das Gesetz beschreibt in § 543 Abs.2 und § 569 Abs.1-3 BGB Umstände, bei deren Vorliegen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Mieter nicht zugemutet werden kann. Ein erforderlich werdender Umzug in ein Pflegeheim auf Grund des Eintritts eines Pflegefalles zählt jedoch nicht dazu.
Soweit die Lage.
Ich fände es aber auch dem Wohnungsgenossen gegenüber unfair, einfach so auszuziehen und ihm die komplette Mietzahlung aufzuhalsen. Er muß ja auch erst nach Ersatz suchen.
Soweit die Lage.
Ich fände es aber auch dem Wohnungsgenossen gegenüber unfair, einfach so auszuziehen und ihm die komplette Mietzahlung aufzuhalsen. Er muß ja auch erst nach Ersatz suchen.