Wg Personalmangel will der Träger unserer Kita die Betreuungzeiten kürzen. Bis wohin darf diesbezüglich ein Träger gehen und kann der EB vetos einlegen?
Scheiss drauf, Gast, Du hast keine Kinder in irgend einem Kindergarten, im Neuostdeutsch Kita genannt. Wende Dich doch an den EB, was auch immer das sein mag, sofern es nicht der Elternbeirat ist. Wg ist jetzt Wohngemeinschaft, oder was?