flodina
wie berechne ich gefangenes zimmer
guten morgen,ich möchte gern wissen,inwieweit sich die wohnfläche ändert,wenn man ein gefangenes zimmer hat.wir haben eine wohnung mit einem durchgangszimmer,welches aber keine feste tür - also zimmertür- zu dem gefangenen zimmer hat.nur eine flügeltür mit glasscheiben.das gefangene zimmer hat eine aussentür in den garten.andere mitbewohner haben festgestellt,dass die angegebene qm-zahl ihrer wohnung nicht stimmt.nun möchte ich dies auch überprüfen.
Antworten (4)
Durch ein gefangenes Zimmer ändert sich die Wohnfläche nicht. Es ist zwar so, dass sich dadurch eine nicht optimale Wohnungsaufteilung ergibt, aber das weiß man vorher, sofern man sich die Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages angesehen hat. Auch eine zu kleine Küche ändert nicht die Quadratmeterzahl der Wohnung.
Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche aller Räume einer Wohnung.
Ich setze vorraus, daß das gefangene Zimmer über 2 m hoch ist. Dann zählt dessen Grundfläche voll zur Wohnfläche. Mit der Ausführung der Türen, die ich nicht nachvollziehen kann, hat das nichts zu tun.
Ich setze vorraus, daß das gefangene Zimmer über 2 m hoch ist. Dann zählt dessen Grundfläche voll zur Wohnfläche. Mit der Ausführung der Türen, die ich nicht nachvollziehen kann, hat das nichts zu tun.
@Dara: Nun ja, so einfach ist es nicht ganz, Dara. Auch Treppen (ab 3 Steigungen) zählen nicht zur Wohnfläche, unterhalb von Treppen gilt bezüglich der Anrechenbarkeit das gleiche, wie bei Dachschrägen. Für Terrassen und Balkone gilt auch nicht der volle Flächenansatz.