Matthias Lehmann
Wie errechnet sich der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als Student mit 20 Arbeitswochenstunden?
Antworten (3)
Um deine Frage klar beantworten zu können, fehlen noch grundlegende Informationen: Handelt es sich um eine normale, eine geringfügige oder eine kurzfristige Tätigkeit? Bei Letzterem würden nämlich sogar weder von Arbeitgeber noch von Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Das kommt darauf an, ob der Student pflichtversichert, freiwillig, privat oder gar nicht versichert ist. Entsprechend sollte er nach der Stundenberechnung wie ein halber Arbeitnehmer behandelt. Aktuell dürfte der Arbeitnehmerbeitrag 8,2 Prozent und der Arbeitgeberbeitrag 7,3 Prozent betragen.
Als Student ist man von dem Arbeitnehmeranteil befreit, wenn das Studium im Fordergrund steht. Davon wird ausgegangen, wenn die Beschäftigung während der Vorlesungszeit nicht 20 Wochenstunden überschreitet. Das gilt bis zum 30igsten Lebensjahr oder dem 14. Semester.