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In der Steuererklärung (im Formular 005 - ESt 1 A 2010 - Einkommensteuererklärung 2010 (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen ) ab den Zeilen 49 eintragen. Als Beleg benötigst du die Spendenquittungen, die du beilegen musst.
Du musst an eine gemeinnützige Organisation spenden, die eine Quittung ausstellen kann. Diese Quittung kannst du dann mit den ABsetzbaren Ausgaben einreichen. Diese werden vom Einkommen abgezogen und die Steuerlast verringert sich um den Betrag, der für diese Summe angefallen wäre.
Von der Steuer absetzbar sind alle Spenden an gemeinnützige Vereine, sowie kirchliche Organisationen. Eine Spendenbescheinigung ist nicht mehr notwendig, es reicht ein einfacher Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg. Spenden in Höhe von 20 Prozent der persönlichen Einkünfte sind grundsätzlich absetzbar. Bei höheren Beträgen können diese im Folgejahr geltend gemacht werden.
voraussetzung für die absetzbarkeit einer spende ist, dass du vom empfänger eine sogenannte zuwendungsbescheinigung erhalten hast. dann kannst du die spende entsprechend in der einkommenssteuererklärung angeben. spenden sind bis zu 20 % des persönlichen einkommens absetzbar.