wie hoch kann kaution sein?
Wermiter möchte 3 Warm miter kaution, kaltmite - 400, warmmite - 660€
Antworten (2)
kurz gegoogelt: § 551 Abs. 1 Satz 1 BGB legt fest, dass die Mietsicherung, auch "Kaution" genannt, bei Wohnraum das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Grundmiete – ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten – nicht übersteigen darf,
in Deinem Fall also maximal 3x400 Euro = 1200 Euro.
in Deinem Fall also maximal 3x400 Euro = 1200 Euro.