Andre Thomas
Wie ist das eigentlich, wenn man ne Sperre vom Amt bei ALG II kriegt? Zahlen die die Miete weiter oder riskieren die meine Obdachlosigkeit?
Antworten (9)
Du solltest den ganzen Papierkram auch lesen, sowohl das, was Du unterschreibst, als auch das, was Du bekommst. Du hast nicht nur Rechte, sondern auch Linke ... und Pflichten.
Der einzige, der die Obdachlosigkeit riskiert hat, bist du Nase, weil du eine Sperre bekommen hast, und die hat ja wohl einen Grund.
Sehr interessantes Profil,hier nachzulesen: 2010,Probleme mit dem Punker-Sohn,2011 Kinder im Vorschulalter!Im Januar 2012 kommt die Krönung,nämlich dein Abi-Ball! Was erwartet uns demnächst?" Suche Platz im Pflegeheim"???
Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit eine volle Sperre erteilt hat, heißt das auch das Sie keinen Mietzuschuss erteilt bekommen. In diesem fall bleibt Ihnen nur der Weg zum Sozialamt. Das Sozialamt ist verpflichtet Ihnen ein zinsloses Darlehen für die Mietzahlungen zu erteilen. Sie müssen also keine Angst vor der Obdachlosigkeit haben.
Nein, wenn Sie eine Sperre von der Agentur für Arbeit bekommen haben, beinhaltet dies auch die Mietzahlung. Daher bekommen Sie auch keine Mietzahlungen. Ihnen bleibt in diesem Fall nur der Weg zum Sozialamt. Diese können und sind auch verpflichtet, Ihnen ein zinsloses Darlehen zu erteilen, womit Sie dann Ihre Miete begleichen können.
Eine Sperre des ALG II bezieht sich ausschließlich auf den Lebensunterhalt. Das bedeutet, dass die Zahlung der Miete nicht in die Sperre mit einfließen darf. Es wäre auf keinem Fall rechtens und sollte es so sein, könnte man einen Widerspruch gegen den Sperrbescheid einlegen. Sollte dieser abgelehnt werden, besteht dann die Möglichkeit einer Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.