Mats Krüger
Wie ist das mit dem Kindergeldantrag über 18? Muss ich da irgendetwas zusätzlich Einreichen? Eine Schulbescheinigung oder so?
Antworten (5)
Ja natürlich, aber das hätte dir das Amt auch sagen können. Einfach mal anrufen, da sitzen Menschen, die wissen Bescheid.
Wenn du mich meinst, habe ich nirgends den Schmarrn, den du von dir gibst, behauptet. Aber ein Anruf reicht aus, um zu wissen welche Formulare und Bescheinigungen man vorlegen muss.
Soweit ich weiß, muss der Antrag immer von den Eltern gestellt werden, da ein Kind nicht selber bezugsberechtigt für das Kindergeld ist. An Unterlagen musst Du das Einkommen Deines Kindes nachweisen, also ob es Ausbildungsvergütung, Bafög oder Sozialleistungen bezieht oder sogar schon Lohn oder Gehalt. Aber im letzten Fall gibt es eh kein Kindergeld mehr.
Der Kindergeldantrag wird unabhängig vom Alter des Kindes grundsätzlich von den Eltern gestellt wenn keine Ausnahmefälle vorliegen. Als Unterlagen müssen ggfs. Studienbescheinigung, Ausbildungsnachweis etc. eingereicht werden. Also solche Belege, die vorweisen, dass der Kindergeldanspruch nach wie vor besteht und die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.